ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Netzwerktreffen, Tagungen, Seminaren, Lehrgängen und ähnlichen Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen"), die von e-Monday UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „e-Monday") angeboten werden, sowie für die hier angebotenen Waren sowie für Bestellung von Veranstaltungsunterlagen, CD-ROMs und Dateien über das Internet, als auch für die Bestellung von Veranstaltungsunterlagen und CD-ROMs per Fax, E-Mail oder Post.
(2) Die Teilnahmebedingungen sind jederzeit online abrufbar, als pdf-Datei speicherbar und werden auf Anforderung als Papierausdruck übersandt.
(3) Soweit diese Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik.
(4) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte auf den Websites von e-Monday stellt kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB, sondern lediglich einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "anmelden" geben Sie eine verbindliche Bestellung ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Im Rahmen des Bestellvorgangs liegt das Risiko einer nicht aufklärbaren, fehlerhaften Übermittlung beim Kunden. Der Vertrag kommt mit dieser Bestellbestätigung zustande. Sie erhalten zusätzlich noch eine Rechnung per Post zugesendet.
Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen kommt erst zustande, nachdem e-Monday die Anmeldung gegenüber dem/der Teilnehmer/in schriftlich bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch e-Monday. Das Gleiche gilt für diese Schriftformklausel.
e-Monday ist berechtigt, die Anmeldungen zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhalten Sie unverzüglich eine Benachrichtigung.
§ 4 Veranstaltungsentgelt
(1) Das angegebene Veranstaltungsentgelt wird jeweils inklusive und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben. Die Verpflegung der Teilnehmer sowie die Bereitstellung evtl. notwendiger Übernachtungsmöglichkeiten übernimmt e-Monday nur, wenn dies in dem betreffenden Angebot ausdrücklich enthalten ist.
(2) Zahlungen sind spätestens zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, unter Angabe der Rechnungsnummer, auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Sofern e-Monday von einer Rechnungsversendung absieht, sind Zahlungen am Veranstaltungsort unmittelbar vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung in Bar gegen Übergabe einer entsprechenden Quittung zu entrichten.
(3) Eine Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Erfolgt die Stornierung vor Ablauf des Tages, der den in der Anmeldung als „Stornofrist“ genannten Anzahl von Tagen vor der Veranstaltung (Tag der Veranstaltung wird nicht mitgezählt) vorausgeht, wird das Veranstaltungsentgelt zurückerstattet. Bei Absagen danach sowie bei Nichtteilnahme werden Bearbeitungskosten i.H.d. Veranstaltungsentgelts in voller Höhe in Rechnung gestellt. Entscheidend ist der Eingang der Stornierungserklärung bei e-Monday. Die Bearbeitungskosten entfallen, wenn von dem Anmelder für die betreffende Veranstaltung ein Ersatzteilnehmer gemeldet wird oder für die Veranstaltung kein Veranstaltungsentgelt erhoben wird.
§ 5 Termin-/Programmänderungen
(1) Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen, kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dem Teilnehmer steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht zu. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens e-Monday.
(2) Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Insbesondere ist der Veranstalter berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen, als den angegebenen Referenten durchführen zu lassen.
§ 6 Überlassene Unterlagen
Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Durch e-Monday im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen sowie Software dürfen ohne schriftliche Genehmigung von e-Monday weder reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
Bei Zuwiderhandlungen ist durch den Teilnehmer gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.
§ 7 Film- und Fotorechte
Der Teilnehmer einer Veranstaltung willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
§ 8 Gewährleistung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autoren und Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. e-Monday übernimmt keine Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. Gleiches gilt für erteilten Rat und die wirtschaftliche Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse. Ansonsten erfolgt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschäden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird. Sollten Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
(2) Im übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe des Veranstaltungsentgelts begrenzt.
§ 10 Angaben des Anmelders / Datenschutz
(1) e-Monday weist darauf hin, dass Anmelder ihre korrekten Adressdaten angeben müssen. e-Monday behält sich im Falle der Missachtung vor, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten.
(2) Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von e-Monday in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. e-Monday gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten. Durch die Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und ggf. Angaben zu verändern bzw. löschen zu lassen. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass e-Monday zu den Veranstaltungen Teilnehmerlisten unter Angabe des Namens des Teilnehmers sowie dessen Unternehmens, Abteilung und Funktion veröffentlicht.
(3) e-Monday behält sich vor, im Einzelfall die Bonität, Identität und/oder Berechtigung zur Nutzung einer angegebenen Kreditkarte des Kunden zu überprüfen. In diesem Zusammenhang kann die Übersendung einer Kopie des Personalausweises und/oder der angegebenen Kreditkarte des Kunden erforderlich sein. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefaxes dieser Schriftform.
(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die von e-Monday angeboten werden ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Gerichtsstand ist München, sofern der Anmelder Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
§ 12 Widerrufsrecht
Widerrufsrecht bei der Anmeldung für Veranstaltungen
(1) Der nachfolgende Abs. 2 gilt nur für Verbraucher, d.h. sofern die Anmeldung zu einem Zweck geschieht, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung und einer ausführlichen Widerrufsbelehrung in Textform widerrufen werden. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, hat jedoch in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung erlischt, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst.

